AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

Diese Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der o.g.Hebamme.

Terminverlegung: Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnemhen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.

Haftung: Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeiten der Hebammen im Rahmen des Behandlungsvertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungshöhe. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche und ärztlich veranlasste Leistungen.

Privatrechnungen: Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist von 21 Tagen zu zahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer dirch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich im Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über die Inhalte der verschiedenene Versicherungstarife.

Bei Zahlungsverzug wird neben den Versugszinsen für jede Mahnung eine angemessene Gebühr berechnet.